Montag, 10. Februar 2014

Religionsfreiheit vs. Religionsfrechheit


Ich bin mir sicher, die Väter des deutschen Grundgesetzes hatten sich unter Religionsfreiheit nicht vorgestellt, dass man damit jungen deutschen Staatsbürgern derartig das Gehirn vernebelt, welches dann nach erfolgter Gehirnwäsche bereit ist, für fremde Mächte zu kämpfen, zu töten und in der Konsequenz auch zu sterben.

Als am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat, der seit September 1948 in Bonn tagte, das Grundgesetz ratifiziert wurde, konnte man allerdings noch nicht einmal im Entferntesten ahnen, dass sich in Deutschland eines Tages eine aggressive islamische Sekte ungeniert breitmachen würde, gegen die z. B. Scientology der reinste Kindergartenverein ist. Ich erinnere mich allerdings noch sehr gut, wie vehement in Bayern gegen die Scientologen vorgegangen wurde. Ihr einziges „Verbrechen“ sie hatten Bücher (Ron Hubbard) verteilt und hielten gegen Bezahlung angeblich bewusstseinserweiternde Intensiv-Kurse ab.
Heutzutage haben wir allerdings eine gewaltaffine Sekte im Land, die das Prinzip der Religionsfreiheit nicht nur ad absurdum führt, sondern diese Religionsfreiheit auch noch zur blanken Religionsfrechheit verkommen lässt. Doch dem nicht genug. Diese Sekte raubt Eltern auch noch ihre Kinder. Nun gut, ein Volljähriger kann mit seinem Leben anstellen was er will, dennoch, der Staat wäre hier gefordert, da es normalerweise nicht sein kann, dass Geisteskranke in ihrem religiösen Wahn Unschuldige vorsätzlich mit hineinziehen. Auf den Staat kann man allerdings lange warten, da dieser bereits in einem hohen Maße von Koranhörigen unterwandert ist, ja nachgerade der Staat oftmals selbst die Islamisierung Deutschlands vorantreibt. Bleibt nur noch Kopfschütteln über soviel geballte Dummheit.
Fazit: Der Artikel 4 Abs.1 des Deutschen Grundgesetzes gehört auf den Prüfstand.