Das Christentum wurde im Jahre 380 von Theodosius I. zur
Staatsreligion im Römischen Reich erklärt (Edikt Cunctos populos).
Dreikaiseredikt:
„Alle Völker, über die wir ein mildes und maßvolles Regiment
führen, sollen sich, so ist unser Wille, zu der Religion bekehren, die der
göttliche Apostel Petrus den Römern überliefert hat, wie es der von ihm
kundgemachte Glaube bis zum heutigen Tage dartut und zu dem sich der Pontifex
Damasus klar bekennt wie auch Bischof Petrus von Alexandrien, ein Mann von
apostolischer Heiligkeit; das bedeutet, dass wir gemäß apostolischer Weisung
und evangelischer Lehre eine Gottheit des Vaters, Sohnes und Heiligen Geistes
in gleicher Majestät und heiliger Dreifaltigkeit glauben.“
Nur diejenigen, die diesem Gesetz folgen, sollen, so
gebieten wir, katholische Christen heißen dürfen; die übrigen, die wir für
wahrhaft toll und wahnsinnig erklären, haben die Schande ketzerischer Lehre zu
tragen. Auch dürfen ihre Versammlungsstätten nicht als Kirchen bezeichnet
werden. Endlich soll sie vorab die göttliche Vergeltung, dann aber auch unsere
Strafgerechtigkeit ereilen, die uns durch himmlisches Urteil übertragen worden
ist.“