Der radikale Islamismus ist mit den Menschenrechten nicht vereinbar. Religion ist Privatsache. Islamisten wollen ihrem Selbstverständnis nach aber nichts anderes als die strenge, wortgenaue Umsetzung des Korans und der heiligen Schriften des Islam.
Religion ist für Islamisten deshalb nicht Privatsache, sondern
reglementiert ihren Alltag, Politik, Justiz, Wissenschaft, Arbeit, Freizeit, Lebensentwürfe
und Kultur. Schlichtweg alles.
Islamistische Tugendwächter bedrohen auch in Deutschland Muslime, die anders leben wollen, als es das islamische Recht, die Scharia, vorsieht. Praktiken islamischer Fundamentalisten - Kopftuchzwang, weibliche Beschneidung, Steinigung bei Ehebruch, Zwangsverheiratung, Ehrenmorde, Blutrache, Verbot gleichgeschlechtlicher Partnerschaften etc. - verletzen die unveräußerlichen Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 formuliert sind.
Die Ablehnung von Islamismus muss jedoch klar unterschieden werden
von einer auf Fremdenfeindlichkeit basierenden generellen Ablehnung von
Muslimen. Jedoch diesen mit der Religion begründeten Menschenrechtsverletzungen
gilt es Einhalt zu gebieten und zwar auf allen Ebenen. Toleranz gegenüber Menschenrechtsverletzungen
ist falsche Toleranz.
"Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen, wenn er getreten wird."
Immanuel Kant