Der Verteidiger, ein bekannter Frankfurter Rechtsanwalt,
nahm die Herausforderung an:
“Die Meinungsfreiheit schützt grundsätzlich jede politische
Stellungnahme, auch wenn sie in provozierender Form vorgetragen wird. Auch
Bewertungen sind geschützt, wenn sie Bewertungen konkreten Verhaltens von
Gruppen sind und nicht eine Schmähung, die sich vom politischen Diskurs löst.
Wenn die Meinungsäußerung einen Tatsachenkern hat, kommt es vor allem darauf
an, ob er bewusst unwahr ist (wie bei den Auschwitz-Lügnern der Nazi-Szene)
oder wahr (wie bei den Einschätzungen zu Türkei und Islam, wie sie auf PI oder
auf den Demonstrationen der Partei DIE FREIHEIT vorgetragen werden).
Die Verteidigung kündigte Beweisanträge an, die auf einen
Wahrheitsbeweis gerichtet waren: Die Türkei betreibt nämlich auf Zypern
tatsächlich einen Angriffskrieg auf Europa, man braucht nur die entsprechenden
UN-Resolutionen und die ihnen zugrunde liegenden Sachverhalte zu studieren. Und
dass die Türkei über Zypern hinaus Europa angreifen wird, wenn sie so weit ist,
hat Erdogan in seiner Wahlrede von 2012 hinreichend deutlich gemacht. Hier wird
ein künftiger Hitler sichtbar.
Ferner sind alle Dimensionen des Islam geeignet, dessen
Gewaltbereitschaft unter Beweis zu stellen: Literarisch (Koran, Hadithe, Sira),
historisch (knapp 1.400 Jahre bewaffneter Djihad), geographisch (alle Staaten,
in denen der Islam die Mehrheit stellt, sind unfrei), politisch (alle
islamischen Gruppierungen wollen “die Scharia” oder “mehr Scharia” oder
mindestens einen größeren Einfluß ihres Glaubens auf die Politik, egal in
welchem Land), religionswissenschaftlich und orientalistisch (es gibt
Aufklärung im Islam, aber sie setzt sich seit dem 12. Jahrhundert nirgendwo
mehr durch und wird seit dem Ende der persischen Glanzzeiten immer nur von
kleinen intellektuellen Minderheiten vertreten), zeitgeschichtlich und
geopolitisch (seit der Entfesselung des modernen und postmodernen Islamismus
durch die CIA zur Zerstörung der Sowjetunion an ihrer Südflanke wird es Jahr
für Jahr schlimmer, und der Arabische Frühling ist nur ein vorläufiger
Höhepunkt der Gewalt), usw. usf.
Natürlich sind die meisten Muslime in Deutschland friedlich.
Es bleibt ihnen als Minderheit auch gar nichts anderes übrig. Aber es gibt eine
feststehende Korrelation zwischen dem muslimischen Bevölkerungsanteil und dem
Auftreten religiöser Gewalt und Unterdrückung in einer Gesellschaft. Ab 50 %
Islam ist eine Gesellschaft immer unfrei. Das ist empirisch.”
Das Landgericht München I. hatte nach der Ankündigung einer
langen Reihe von Sachverständigenbeweisanträgen zum Nachweis der Richtigkeit,
Wahrheit und Tatsächlichkeit der von Maria Frank aufgestellten Behauptung einer
türkisch-islamischen Bedrohung sozusagen die Nase voll und stellte das
Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein. Sonst hätte es Beweise erheben
müssen. Und die Beweiserhebung hätte die offizielle Staatsideologie der bunten
Republik Deutschland in ihren verlogenen Grundfesten erschüttert. Das wollte
niemand. Daher ließ das Gericht die Staatsanwaltschaft wissen, dass die
Äußerungen der Meinungsfreiheit unterfielen und es für eine Verurteilung hinten
und vorne nicht reiche, woraufhin die Staatsanwaltschaft das Verfahren
prozessual trickreich eindampfte, bevor es zu einem verdienten Freispruch
kommen konnte.
Quelle:
http://www.pi-news.net/2013/08/munchen-maria-frank-verfahren-eingestellt/#comments
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http://www.pi-news.net/2013/08/munchen-maria-frank-verfahren-eingestellt/#comments