Sonntag, 30. Juni 2013

AIF - WACHT AUF!


Die Kernaussage des Videos lautet:

"Ihr wollt weltweiten Respekt, aber ihr zeigt keinen Respekt für Nicht-Muslime.
Ihr wollt weltweiten Freiraum, aber ihr gewährt Nicht-Muslimen keinen Freiraum.
Wenn Mohammed beleidigt wird gibt es Terror und Tote, denn das nennt ihr Verletzung eures Glaubens. Wenn aber Jesus beleidigt wird ist es für euch auf einmal Meinungsfreiheit.
Ihr wollt weltweit Moscheen bauen, aber ihr wollt keine Kirchen in euren Ländern."

Quelle:
http://www.pi-news.net/2013/06/video-ex-moslems-von-der-anti-islam-fraktion-aif-verbrennen-koran-in-deutschland/#more-338333

Donnerstag, 27. Juni 2013

Frei.Wild - Schlagzeile groß - Hirn zu klein

Alles Lob gebührt Allah

Achtung! Das ist keine Satire!

Zitat:

"Ich arbeite als Krankenpfleger in einer Abteilung für Patienten mit Atemproblemen. Es gibt Männer und Frauen dort. Wenn ich die kranken Frauen behandle, muss ich sie berühren, ohne aber eine andere Absicht dabei zu haben. In eine andere Abteilung kann ich nicht wechseln, denn überall herrscht das gleiche System. Meine Frage lautet: Ist das haram? Und falls es haram ist, ist dann mein Gehalt ebenfalls haram?"


Antwort:
Das Grundprinzip besagt, dass die Behandlung und Versorgung von Frauen von weiblichen Ärzten und von Krankenschwestern vollzogen werden sollte. Denn die Behandlung bringt das Anschauen und Untersuchen mit sich. [...]

Quelle:
http://www.diewahrereligion.tv/frauen/?category_name=arbeit




Gemeinsam gegen Terror (GSG 9)

Exklusiver Einblick in das Lagezentrum der GSG 9: Im ATLAS-Verbund sind 36 europäische Polizei-Spezialeinheiten zusammengeschlossen und trainieren die Bewältigung sogenannter “Großlagen”.

Mittwoch, 26. Juni 2013

Refugees - München - Rindermarkt


DIE FREIHEIT - Marienplatz


Sieg für die Meinungsfreiheit

Daniel Krause promovierter Soziologe, Gymnasiallehrer und Autor hat einen Prozess gegen seine Suspendierung gewonnen. Seinen Beruf samt Beamtenstatus darf er behalten, ebenso die Dienstbezüge von rund 48.000 Euro, die er während seiner Beurlaubung weiter bezogen hat. Die Kosten des Verfahrens mit einem Streitwert von 5000 Euro muss nun das Land NRW tragen. Wie klar das Urteil ausgefallen ist, zeigt sich auch daran, dass eine Berufung nicht zugelassen ist.


Quelle: