Zur Gleichberechtigung
(1) Der Mann darf bis zu
vier Frauen haben, die Frau nur einen Mann. (2) Der Mann kann sich durch
dreifaches Wiederholen von „Ich verstoße dich“ scheiden lassen. Die Frau
braucht ein Scharia-Urteil und wer weiß, wie das entscheidet. (3) Der Mann darf
die Frau schlagen, Umgekehrtes ist undenkbar. (4) Der Mann steht über der Frau.
(5) Wenn die Frau jemanden heiraten will und ein Mann aus der Verwandtschaft
„nein“ dazu sagt, dann ist das auch ein „nein“. (5) Vor Gericht gilt die
Aussage einer Frau nur halb so viel wie die eines Mannes. (6) Bei Erbschaften
bekommen Frauen nur halb so viel wie ein Mann an entsprechender Stelle. (7) Die
Frau benötigt zum Verlassen des Hauses die Erlaubnis des Mannes, für
Berufstätigkeit ebenso wie zum Empfang von Besuch.
Zum Strafrecht:
Grenzvergehen – das heißt Taten,
die genau im Koran benannt sind und somit gegen das direkte Gebot Allahs
verstoßen – sind Ehebruch, Unzucht, Verleumdung wegen Unzucht, schwerer
Diebstahl, Apostasie, Blasphemie und Genuss von Alkohol. Die Strafen sind:
Steinigung, Kreuzigung, Enthauptung, Abschneiden von Händen und Füßen
(wechselseitig), Auspeitschung, auch Verbannung. Interessanterweise sind es
überwiegend Frauen, die gesteinigt werden. Also auch hier keine volle
Gleichberechtigung. Alle Rechtsschulen sehen bei Apostasie die Todesstrafe vor.
Alkohol:
Malakiten und Hanafiten
verlangen 80 Hiebe, die Schafiten nur deren 40.
Vergeltungsvergehen:
Wiedervergeltung (kann nur
durch den Vater oder Großvater gefordert werden, bei Verletzung nur durch das
Opfer selbst), Blutgeld, oder aber auch nur religiöse Buße.
Ermessensvergehen (Aufruhr,
Verkehrsdelikte, Bestechung, Urkundenfälschung, Erpressung, Entführung usw.):
Geldstrafe, Auspeitschung,
Verbannung, Einkerkerung oder Todesstrafe.
Alle diese Strafen sind
grausam, unmenschlich und menschenverachtend und widersprechen in vollem Umfang
dem Grundsatz der Humanität und den Menschenrechten!